Mitmachaktion: Bockbierrezepte gesucht!

Rezeptsammlung zum Bockbierjahr 2023!

Mitmachaktion im Bockbierjahr 2023: Unter dem Motto „Von Euch, für Euch“ sucht Einbeck Tourismus für eine öffentliche Rezeptesammlung nach Lieblingsrezepten rund um die Einbecker Köstlichkeit, das Bockbier.

Um das Einbecker Kultgetränk sowie die bis ins 13. Jahrhundert reichende Biertradition der Stadt Einbeck gebührend zu würdigen, wird das Bockbier im Bockbierjahr 2023 im Verlauf des Jahres mit unterschiedlichen Veranstaltungen, Aktionen und Höhepunkten gefeiert. Alle Interessierten sollen dabei die Chance bekommen, mitzugestalten.

Deshalb ist Einbeck Tourismus auf der Suche nach den leckersten Rezepten mit Einbecker (Bock-)Bier. Aufgerufen werden alle Einbecker Bierliebhabenden, ihre Rezepte per E-Mail an bockbierjahr@einbeck.de zu senden.

Der Kreativität sind bei dem Ausprobieren neuer Rezeptkreationen keinerlei Grenzen gesetzt. Jedes leckere Rezept ist willkommen und wird in einer Rezeptsammlung rund um das (Bock-)Bier auf der Website von Einbeck Tourismus veröffentlicht. So entsteht eine Übersicht zur Inspiration, welche Gerichte mit dem Einbecker Traditionsgetränk gezaubert und selbst ausprobiert werden können. Ob Vorspeise, Hauptgericht oder Nachtisch. Ob süß oder herzhaft. Ob gegrillt, geschmorrt oder gebraten. Ob vegetarisch, vegan oder mit Fleisch – alles kann, nichts muss, heißt es in einer Pressemitteilung.

Als Teilnahmebedingung an der Rezeptsammlung bittet Einbeck Tourismus darum, bei der Einsendung eines Rezeptes folgende Informationen anzugeben: Rezeptname, Zutaten, Zubereitung, erscheinender Name der einsendenden Person bei Veröffentlichung des Rezeptes und falls möglich zwei Bilder vom Gericht in Hoch- und Querformat. Mit der Einsendung des Rezeptes stimmt die einsendende Person der Veröffentlichung des Rezeptes und entsprechender zugehöriger Inhalte über diverse Kanäle von Einbeck Tourismus zu (z. B. Bilder mit CC BY-Lizenz, bedeutet: Das Werk darf unter Angabe des Urhebers, so wie er es vorgegeben hat, kopiert, verändert und für eigene Zwecke verwendet werden. Dabei ist egal, ob die Nutzung kommerziell ist oder nicht.). Ebenfalls sind Dritte dazu berechtigt, das Rezept zu teilen und zu veröffentlichen.

Zurück